Schutzkonzept DCS für Lektionen und Abschlussfeste

Schutzkonzept DCS Corona

Schutzkonzept Dancing Classrooms Schweiz

Stand: 7. Juni 2021

Das Schutzkonzept gilt für die Dancing Classrooms Lektionen sowie für die Abschlussfeste.

Grundlagen

  • Die Vorgaben der jeweiligen Schulen sowie die der kantonalen Behörden und des Bundesamtes für Gesundheit bilden die Grundlagen für unser Schutzkonzept.

Inhalt

  1. Hygieneregeln
  2. Distanzregeln
  3. Abschlussfeste
  4. Apéro
  5. Personen mit Krankheitssymptomen
  6. Verantwortlichkeit und Informationspflicht

 

  1. Hygieneregeln

Das BAG empfiehlt, das Händeschütteln zu vermeiden. Das Berühren der Hände ist beim Paartanz nicht zu vermeiden. Daher ist es umso wichtiger, dass die Hygieneregeln befolgt werden.

Die Schülerinnen und Schüler waschen sich vor und nach der Tanzlektion die Hände.

Die Tanzlehrperson wäscht sich vor und nach der Tanzlektion die Hände. Falls dies nicht möglich ist, desinfiziert sie sich die Hände mit einem geeigneten Mittel. Auf Wunsch macht die Tanzlehrperson mehrmals pro Lektion mit Desinfektionsmittel die Runde.

Alle beachten die weiteren Hygieneregeln (Niesen und Husten in den Ellbogen, sich nicht ins Gesicht fassen).

Die Tanzlehrperson sorgt soweit möglich für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch im Raum, in dem die Lektionen stattfinden.

 

  1. Distanzregeln

Für die Erwachsenen gilt in den Schulhäusern sowie auf dem ganzen Schulareal eine generelle Maskentragpflicht.

Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen einzuhalten ist, beträgt auch mit der Maske 1.5 Meter.

Schülerinnen und Schüler sind im Kontakt untereinander von den Distanzregeln ausgenommen.

Schülerinnen und Schüler tragen entsprechend den Weisungen der kantonalen Behörden und/oder der Schulen Masken oder keine Masken.

Die Tanzlehrperson trägt während allen Lektionen die ganze Zeit eine Maske.

Die Tanzlehrperson hält einen Abstand von 1.5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern ein und zeigt die Figuren und Schritte alleine vor.

Einige Figuren sind wesentlich anschaulicher, wenn sie als Paar demonstriert werden. In diesen Ausnahmefällen zeigt die Tanzlehrperson eine Figur mit einer Schülerin oder einem Schüler.

 

  1. Abschlussfeste

Für die Abschlussfeste gelten die Bestimmungen der Schule sowie der jeweiligen Lokalitäten, in denen die Abschlussfeste durchgeführt werden.

 

  1. Apéro

Für den Apéro am Abschlussfest gelten die Bestimmungen der Schule.

 

  1. Personen mit Krankheitssymptomen

Tanzlehrpersonen, die Covid-19 Erkrankungssymptome zeigen, bleiben zu Hause und lassen sich testen.

Sie melden sich bei der Geschäftsführung. Im Falle eines positiven Covid-19-Befundes, meldet dies die Geschäftsführung der Schulleitung unverzüglich.

Unsicherheiten oder Fragen werden via Hotline des BAG besprochen.

Die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen liegt bei der jeweiligen Klassenlehrperson.

 

  1. Verantwortlichkeit und Informationspflicht

Die Verantwortung für die Massnahmen des Schutzkonzepts liegt bei der Geschäftsführung.

Das Schutzkonzept wird auf der Website von Dancing Classrooms Schweiz veröffentlicht.

Alle Tanzlehrpersonen sind über die Schutzmassnahmen des BAG und das Schutzkonzept und dessen Aktualisierung schriftlich informiert.